Ernährungsberatung

Essen mit Genuss und Verstand

  • Suchen Sie eine kompetente Ernährungsberaterin, weil Ihr Arzt Ihnen empfohlen hat Ihre Ernährung umzustellen?
  • Wollen Sie Ihr Essen genießen und hinterher kein schlechtes Gewissen mehr haben?
  • Wollen Sie Ihr Wunschgewicht erreichen und dauerhaft halten?
  • Haben Sie Fragen, weil bei Ihnen eine Nahrungsmittelunverträglichkeit bzw. Nahrungsmittelallergie festgestellt wurde?
  • Suchen Sie Hilfe bei der Zusammenstellung der für Sie geeigneten Lebensmittelauswahl?

In diesen und anderen Fällen sind Sie bei mir an der richtigen Adresse. Ich unterstütze Sie mit meinem Wissen und meiner Erfahrung.

IMG_6160_baMeine Beratung ist immer eine Einzelberatung. Ihr Anliegen und Ihre Ziele stehen im Vordergrund. Ausgangspunkt für die Entwicklung von Ernährungsvorschlägen sind Ihre persönliche Situation, Ihre Krankheitsgeschichte und ihr individuelles Essverhalten. Ich entwickle mit Ihnen gemeinsam Alternativen zu den bisherigen Essgewohnheiten, die Sie in Ihrem Alltag umsetzen können.

Sie erhalten von mir auf Ihren Bedarf abgestimmte Informationsmaterialien und praxisnah vermitteltes Ernährungswissen. Eine weiterführende telefonische Kurzberatung bei akuten Fragen gehört ebenfalls zu meinem Service.

Für welche Menschen ist Ernährungsberatung von Nutzen?

Sie wirkt sich vorteilhaft für Menschen aus:

  • die mehr Freude und Genuss beim Essen haben wollen (die Essen wollen ohne Bauchschmerzen, Blähungen, Völlegefühl usw.)
  • die mehr Sicherheit bei der Auswahl Ihrer Speisen haben wollen (z.B. bei Lebensmittel-Unverträglichkeiten)
  • die Medikamente reduzieren möchten
  • die ihr Wohlbefinden steigern wollen
  • die ein paar Kilo leichter werden wollen
  • ……..

Bei welchen Erkrankungen können Sie Zuschüsse erhalten?

Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen Ernährungsberatung in meiner Praxis im Rahmen der Rehabilitation (§ 43 SGB 5) bei folgenden Erkrankungen:

  • Übergewicht Adipositas/ Übergewicht
  • Metabolisches Syndrom
  • Zöliakie
  • Laktoseintoleranz
  • Fruktosemalabsorption
  • Sorbitintoleranz
  • Histaminintoleranz
  • Reizdarmsyndrom
  • Verstopfung/Durchfall
  • Magen- und Darmerkrankungen
  • Ess-Störungen
  • Untergewicht, Mangelernährung
  • Fettstoffwechselstörungen
  • Nahrungsmittelallergien
  • Osteoporose
  • Gicht
  • Rheumatische Erkrankungen
  • Erkrankungen von Leber, Magen, Galle
  • Nierenerkrankungen

Wann wird die Ernährungsberatung von der Krankenkasse bezuschusst?

Viele Krankenkassen bezuschussen die Einzelberatungen zu 70-100 %.                    Damit Ihre Krankenkasse einen Teil der Kosten übernimmt, benötigen Sie eine Notwendigkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt. Er stellt dazu ein Rezept oder eine formlose Bescheinigung aus, mit Angabe der Diagnose und der Anzahl der vorgesehenen Ernährungsberatungen.

Ich erfülle alle Qualikfikationen, die für eine Kostenerstattung nötig sind.

Gern informiere ich Sie in einem Telefongespräch oder per Mail über Inhalte und Ablauf der Ernährungsberatung. Ich freue mich auf Ihren Anruf oder Ihre E-mail.